*So geht es nach der Anmeldung weiter:
Sie haben sich soeben per Online-Formular an der Sing- und Musikschule Würzburg angemeldet und möchten gerne wissen, wie es weitergeht. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie direkt nach der Anmeldung mit folgendem Dialogfenster:

Die Verarbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen sind wir in der Lage, Ende Juni Auskunft
(bei der regulären Anmeldung im April) über den Sachverhalt zu geben. Mit Beginn der Sommerferien werden Sie von uns schriftlich und umfassend informiert.
1. Mit Absenden dieser Anmeldung bestätige ich, dass mir
die
Benutzungssatzung und die Gebührensatzung
bekannt
sind. Insbesondere Unterrichtsausfall, Zahlungsmodalitäten, Abmeldeverfahren
während des Schuljahres sowie Ermäßigungstatbestände.
2. Ich verpflichte mich, Änderungen von Anschriften, Telefon und
Bankdaten der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
3. Ich bin damit einverstanden, dass die angegebenen persönlichen
Daten verarbeitet werden soweit dies für den Zweck der Verwaltungsorganisation
erforderlich ist.
Wichtige Hinweise zum Musikgarten:
1.
Kursgebühr/Kind: 99,00 € (16
Std. á 45 Min. plus 2 Elternabende)
2. Ob
und wo ein Kurs eingerichtet wird hängt von der Anzahl der Anmeldungen für den
jeweiligen Ort ab.
3.
Gruppenstärke: Nicht mehr als 9 Kinder (+ je 1 Begleitperson), grundsätzlich
ohne Geschwisterkinder. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
4. Die
Zusammensetzung eines Kurses wird durch die Sing- und Musikschule
festgelegt.
5. Bei
Beginn des jeweiligen Kurses (September/März) muss das Kind das entsprechende
Alter erreicht haben. Im Ausnahmefall entscheidet die
Lehrkraft.
Gemäß § 3 Ziffer 1 Gebührensatzung ist die Jahresgebühr in 1/10-Beträgen
abzubuchen. Der Abbuchungszeitraum erstreckt sich von Oktober bis Juli eines
Schuljahres (= 10 Monate). Da aber regelmäßig erst ab November mit dem Abbuchen
begonnen werden kann, bezieht sich der Abbuchungsbetrag immer auf den Vormonat.
Daraus folgt, dass die letzte Abbuchung für das laufende Schuljahr im Monat
August (für Juli!) erfolgt.
Erläuterung
Unterrichtsform:
Aus organisatorischen Gründen obliegt die endgültige
Festlegung der Unterrichtsform
(Einzelunterricht/Gruppenunterricht/Klassenunterricht) der Schule. Die
Unterrichtszeit beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Wenn es pädagogisch und
organisatorisch sinnvoll ist, kann sie gekürzt oder verlängert werden. Die
Unterrichtsgebühr wird dann entsprechend der tatsächlichen Unterrichtszeit
berechnet: U-Gebühr / 45 x tatsächliche U-Zeit (Bsp.: 879,00 € / 45 x 30 =
586,00 €).
Wichtig:
Sollte keine Einigung möglich sein, ist dies dem Zweckverband (nicht nur der Lehrkraft!) unverzüglich mitzuteilen, damit Sie aus der bereits bestehenden Gebührenpflicht entlassen werden können. Am Einführungsabend, zu dem Sie geladen werden, wird mit Ihnen Unterrichtsform, Unterrichtszeit und Unterrichtstag festgelegt.
Der gesetzliche Datenschutz wird gewährleistet.