*So geht es nach der Anmeldung weiter:
Sie haben sich soeben per Online-Formular an der Sing- und Musikschule Würzburg ange­meldet und möchten gerne wissen, wie es weitergeht. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie direkt nach der Anmeldung mit folgendem Dialogfenster:




Die Verarbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen sind wir in der Lage, Ende Juni Auskunft
(bei der regulären Anmeldung im April)  über den Sachverhalt zu geben. Mit Beginn der Sommerferien werden Sie von uns schriftlich und umfassend informiert.

1. Mit Absenden dieser Anmeldung bestätige ich, dass mir die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung bekannt sind. Insbesondere Unterrichtsausfall, Zahlungsmodalitäten, Abmeldeverfahren während des Schuljahres sowie Ermäßigungstatbestände.

2.  Ich verpflichte mich, Änderungen von Anschriften, Telefon und Bankdaten der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
3
.  Ich bin damit einverstanden, dass die angegebenen persönlichen Daten verarbeitet werden soweit dies für den Zweck der Verwaltungsorganisation erforderlich ist. 


Wichtige Hinweise zum Musikgarten:


1. Kursgebühr/Kind: 99,00 € (16 Std. á 45 Min. plus 2 Elternabende)
2. Ob und wo ein Kurs eingerichtet wird hängt von der Anzahl der Anmeldungen für den jeweiligen Ort ab.
3. Gruppenstärke: Nicht mehr als 9 Kinder (+ je 1 Begleitperson), grundsätzlich ohne Geschwisterkinder. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
4. Die Zusammensetzung eines Kurses wird durch die Sing- und Musikschule festgelegt.
5. Bei Beginn des jeweiligen Kurses (September/März) muss das Kind das entsprechende Alter erreicht haben. Im Ausnahmefall entscheidet die Lehrkraft.

Gemäß § 3 Ziffer 1 Gebührensatzung ist die Jahresgebühr in 1/10-Beträgen abzubuchen. Der Abbuchungszeitraum erstreckt sich von Oktober bis Juli eines Schuljahres (= 10 Monate). Da aber regelmäßig erst ab November mit dem Abbuchen begonnen werden kann, bezieht sich der Abbuchungsbetrag immer auf den Vormonat. Daraus folgt, dass die letzte Abbuchung für das laufende Schuljahr im Monat August (für Juli!) erfolgt.

Erläuterung Unterrichtsform:

Aus organisatorischen Gründen obliegt die endgültige Festlegung der Unterrichtsform (Einzelunterricht/Gruppenunterricht/Klassenunterricht) der Schule. Die Unterrichtszeit beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Wenn es pädagogisch und organisatorisch sinnvoll ist, kann sie gekürzt oder verlängert werden. Die Unterrichtsgebühr wird dann entsprechend der tatsächlichen Unterrichtszeit berechnet: U-Gebühr / 45 x tatsächliche U-Zeit (Bsp.: 879,00 € / 45 x 30 = 586,00 €).


Wichtig:

Sollte keine Einigung möglich sein, ist dies dem Zweckverband (nicht nur der Lehrkraft!) unverzüglich mitzuteilen, damit Sie aus der bereits bestehenden Gebührenpflicht entlassen werden können. Am Einführungsabend, zu dem Sie geladen werden, wird mit Ihnen Unterrichtsform, Unterrichtszeit und Unterrichtstag festgelegt.
Der gesetzliche Datenschutz wird gewährleistet.