Aufsichtspflicht
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten
Unterrichtszeit.
Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Keine Haftung für Unfälle auf dem
Schulweg.
Außenstellen
Die Sing- und Musikschule Würzburg unterrichtet in rund 40 Gemeinden im Landkreis Würzburg. Mit unseren Unterrichtsstätten im Stadtgebiet Würzburg haben wir mehr als 100 Unterrichtsorte zu koordinieren.
Ensemble
Es gibt eine Vielzahl von Ensembles in Stadt und Landkreis Würzburg. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle unter 0931- 42822 o. 42825.
Fälligkeit der Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich jeweils zur
Hälfte am 01.12. und 01.03. des folgenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.
Beispiel Schuljahr 2011/12 Fälligkeit: 01.12.2011 und 01.03.2012. Die Zahlung
der vollen Unterrichtsgebühr ist nur zum 01.12. möglich. Die Gebühren sind
öffentlich rechtlich und werden per Bescheid mitgeteilt. Eine Mahnung ist
mit Mahngebühren nach dem Kostengesetz und Säumniszuschlägen nach der
Abgabenordnung zu berechnen. Eine Zahlungserinnerung erfolgt nicht, da das anzuwendende Recht dies nicht
vorsieht und der Zweckverband an diese Vorschriften gebunden ist. Bei Erteilung
einer Einzugsermächtigung
wird die
Unterrichtsgebühr in 10 gleichen Monatsraten vom jeweiligen Konto abgebucht.
Die erste Abbuchung erfolgt erst im November (für den Monat Oktober) und die
letzte Abbuchung im August (für den Monat Juli).
Vorteile: Buchungskosten und -aufwand des Zweckverbandes sind geringer und die
Zahlungsbelastung der Eltern wird aufgeteilt.
Finanzierung
Der Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg deckt im Durchschnitt lediglich 34 % seiner Kosten durch Unterrichtsgebühren. Mit rund 55 % sind vor allem Stadt und Landkreis Würzburg an der Finanzierung beteiligt. Seitens des Freistaates Bayern können nochmals 8 % für Lehrpersonalausgaben vereinnahmt werden. Die Restfinanzierungerfolgt durch Spenden und Sponsoring.
Gebührenberechnung
Für die Unterrichtsgebühren sind die Unterrichtsform (Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht) und die jeweilige Unterrichtsdauer ausschlaggebend.
Gebührenteilberechnung
Bei vorzeitiger Beendigung, die schriftlich zu beantragen und zu genehmigen ist, wird die Gebühr mit je 1/10 pro angefangenen Unterrichtsmonat berechnet (Beispiel: Ende 07.02.2011 - zu berechnen Okt./Nov./Dez./Jan. und Feb. = 5/10 der ursprünglich festgesetzten Gebühr). Eine Beendigung nach dem 01.05. bringt keine Reduzierung der Gebühren, d.h. hier wird die volle Jahresgebühr erhoben. Beginnt das Unterrichtsverhältniswährend des Schuljahres (Quereinsteiger, Nachrücker etc.) so gelten die Vorschriften für die vorzeitige Beendigung entsprechend.
Gebühren Gruppenunterricht
Bei der Berechnung der Unterrichtsgebühr für Gruppenunterricht, ist die Gruppen-stärke am 01.11. maßgeblich. Dies bedeutet, wenn eine 4-er Gruppe zum 01.11. bestand und im Laufe der Monate zwei Kinder vorzeitig Ausscheiden, hat dies keine Auswirkungen auf die Gebührenberechnung. Umgekehrt gilt allerdings das gleiche (aus einer 2-er Gruppe wird nach und nach eine 4-er Gruppe)!!
Gebühren Ensemblefächer
Die Teilnahme am Ensembleunterricht ist k o s t e n f r e i.
Gruppen unterricht
Die Gebührenstruktur des Zweckverbandes baut sich auf die Breitenarbeit und eine individuelle Förderung auf. Somit sind die Gebühren für den Gruppenunterricht und den Einzelunterricht unterschiedlich in der Berechnung. Deshalb ist es notwendig, dass zwischen einem Einzelunterricht mit 22,5 Minuten und einem 2-er Gruppenunterricht 45 Minuten klar unterschieden werden muss. Zwei Kinder, die innerhalb einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) gemeinsam unterrichtet werden, erhalten die Gebühr einer 2-er Gruppe berechnet. Kommen diese beiden Kinder nacheinander in den Unterrichtsraum und “teilen” sich die Unterrichtsstunde, muss ein Einzelunterricht berechnet werden.
Gebührenermäßigung
Familienermäßigung:
Ohne Antrag wird eine Familienermäßigung für Geschwisterkinder gewährt. (siehe Gebührensatzung § 4 Absatz 3)
Sozialermäßigung:
Auf schriftlichen Antrag, dem Nachweise über Einkommen jeglicher Art (Gehalt, Wohngeld, Sozialhilfe, Unterhalt etc.) beizufügen ist, kann eine Sozialermäßigung gewährt werden, wenn das Einkommen den jeweiligen Richtsatz nicht überschreitet. Der Antrag muss jährlich spätestens bis zum 30.09. gestellt werden.
Leihinstrumente
Die Musikschule verfügt über mehr als 200 Instrumente, die jeweils für ein Schuljahr gegen eine Nutzungsgebühr vorübergehend an Schüler überlassen werden. Für eine ordnungsgemäße Buchführung und Inventarliste ist es erforderlich, dass mit jeder Ausgabe eines Instrumentes eine Nutzungsvereinbarung geschlossen wird. Hier wird der Übergabetag, der Empfänger des Instrumentes und der Zustand des Instrumentes dokumentiert. Die Nutzungsvereinbarung ist unverzüglich in der Geschäftsstelle (Frau Avril) abzugeben. Das Nutzungsverhältnis endet grundsätzlich zum 31.07. eines jeweiligen Schuljahres. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bis zum 15.07. neu zu beantragen. Für die Instrumentenwartung und -verwaltung sind diese Termine wichtig, da oft in den Sommerferien Neuanschaffungen oder Planung der Vergabe an andere Schüler zu koordinieren sind.
Unfälle
Unfälle, die während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit geschehen, sind unverzüglicher Geschäftsstelle zu melden. Dies gilt sowohl für Lehrkräfte als auch betroffene Schüler und sonstig beteiligte Personen.
Unterrichtsausfall bei Verhinderung der Lehrkraft
Für die betroffenen Schüler, deren Lehrkraft krankheitsbedingt den Unterricht nicht wahrnehmen kann, gilt nach § 12 unserer Benutzungssatzung, dass der Unterricht nicht zu einem anderen Zeitpunkt abgehalten werden muss (kein Nacharbeiten!). Erst bei einem zusammenhängenden krankheitsbedingten Unterrichtsausfall von mehr als vier Unterrichtsstunden nach § 10, wird die Unterrichtsgebühr nach § 1 der Gebührensatzung um 1/10 pro vollen Unter-richtsmonat ermäßigt. Unterrichtsfreie Tage (Feiertage, Ferien etc.) finden keine Berücksichtigung.
Unterrichtsausfall bei Verhinderung des Schülers
Die Schule bzw. die Lehrkraft ist von den Eltern/Schülern zu verständigen. Der ausgefallenen Unterricht ist nicht nachzuholen und bringt keine Gebührenermäßigung mit sich. Grund: Die Gebühren werden nicht nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben, sondern decken lediglich einen Bruchteil der Kosten. Damit besteht auch kein Erstattungsanspruch. Bei längerer Krankheit oder Verhinderung (Kur, Krankenhaus etc.) können die Eltern/Schüler einen Antrag auf Gebührenermäßigung schriftlich an die Geschäftsstelle stellen. Ein Anspruch besteht allerdings nicht!!
W U A
Weiter-/Um-/Abmeldungen: Mit diesem rosa Formblatt, das meist im März eines jeden Jahres über die Lehrkräfte an die Erziehungsberechtigten bzw. Schüler ausgegeben wird, kann für das folgende Schuljahr die jeweilige Entscheidung angegeben werden. Die Rückgabe zum angegeben Termin ist dringend einzuhalten, da grundsätzlich nicht zurückgegebene Formblätter als ABMELDUNG registriert werden.
Zeugnis
Auf Wunsch wird eine Bescheinigung über den Besuch der Schule ausgestellt. Beurteilungen können hier ohne weiteres aufgenommen werden.
Zweckverband
Als eine - eigenständige - Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die Sing- und Musikschule Würzburg seit 01.01.1997 vom gleichnamigen Zweckverband betrieben. Dieser besitzt eigene Finanz-, Personal- und Satzungshoheit. Die Stadt Würzburg ist somit nicht Arbeitgeber und Träger unserer Einrichtung. Die beiden Verbandsmitglieder (Stadt und Landkreis Würzburg) beteiligen sich an der Finanzierung und haben durch die Verbandssatzung den Zweckverband gegründet.